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Vollnarkose Berlin

 

 

 

Narkose und Vollnarkose in der Berlin Klinik.

Die Narkose oder auch Allgemeinanästhesie ist ein medikamentös herbeigeführter, kontrollierter Zustand der Bewusstlosigkeit. Dabei werden im gesamten Körper durch kontrollierte Lähmung des zentralen Nervensystems neben dem Bewusstsein sowohl die Schmerzempfindung, die Abwehrreflexe als auch die Muskelspannung abgeschaltet. Die Narkose ermöglicht die Durchführung von besonders schmerzhaften oder anderweitig nicht vom Patienten tolerierten Prozeduren. Siehe auch: BERLIN KLINIK Stichwortverzeichnis und die häufig gestellten Fragen, FAQ zum Thema Vollnarkose

 

 

 

Speziell in der BERLIN-KLINIK Zahnklinik Mitte bieten wir den Patienten langerprobte und erfolgreiche Konzepte zur Vollsanierung in Narkose: „Schlafen-Aufwachen-fertig!" Dies deckt in der Regel schmerzfrei und  stressfrei dabei auch zeitsparend eine Vielzahl unangenehmer, vielleicht auch angstbesetzter oder lange verschobener Termine in einer einzigen Narkosebehandlung ab.

 

 

 

Narkose Zahnsanierung-Narkose Schönheitsoperation-Narkose MKG Chirurgie

Narkose Behandlungen zur vollständigen Sanierung der Kiefer, des Zahnfleisches und der Zähne mit oder ohne Implantate werden in der BERLIN KLINIK ZAHNKLINIK Mitte routinemäßig angeboten. Wir planen umfangreich jedes kleine Detail und und fassen viele langdauernde und manchmal unangenehme und belastende Zahnbehandlungen in einem einzigen Narkose-Behandlungstermin zusammen. Narkose Behandlung für Wohlfühlchirurgie und ästhetisch plastische Operationen. Fast alle ästhetisch plastischen Eingriffe wie facelift Verfahren unterschiedlicher Techniken oder alle Verfahren zur Brustvergrößerung werden in der BERLIN KLINIK auch in Vollnarkose-Therapie angeboten. Vollnarkose Behandlung zur Durchführung aller Mund- Kiefer- Gesichtschirurgischen Operationen inclusive Nasenoperationen und Ohrenoperationen werden in der BERLIN KLINIK natürlich auch in Vollnarkose-Behandlung angeboten.

 

 

Narkosearzt und Narkose Zahnarzt

Eine wissenschaftliche Beschreibung der Narkose lautet „pharmakologisch induziertes, reversibles Koma". Die künstlich herbeigeführte Narkose bewirkt somit die zeitweilige, umkehrbare Funktionshemmung des zentralen Nervensystems mit Herbeiführung von Bewusstseinsverlust, Schlaf und Ausschaltung des Schmerzempfindens (Analgesie). In vielen Fällen ist zusätzlich die schlaffe Lähmung der Willkür-Muskulatur erwünscht. Die Narkose geht mit einer Dämpfung der Reflexe einher. Die Narkoselehre ist ein Teilgebiet der Anästhesiologie welches in der BERLIN-KLINIK  von einem speziell weitergebildeten Facharzt und seinem Team routinemäßig durchgeführt wird. Dies ist der Facharzt für Anästhesiologie und Intensivmedizin, Anästhesist und das Narkoseteam einschließlich Krankenschwester zur stationären Betreuung.

 

 

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Wie alle medizinischen Prozesse erfordert die Narkose nicht nur vom Arzt, sondern auch vom Patienten aktives Vorgehen! Der Patient arbeitet mit dem Anästhesisten gemeinsam für seine Sicherheit. Besonders bei ambulanten Eingriffen in Narkose ist das medizinische Team auf die Kooperation des Patienten angewiesen. Im präoperativen Gespräch erfährt der Patient hier vom Anästhesisten alles Wichtige zur bevorstehenden Narkose und zum Aufenthalt in der Berlin Klinik und erhält Antworten auf seine Fragen. Der Arzt beurteilt die Anästhesiefähigkeit und das Anästhesierisiko. Gemeinsam mit dem Patienten wird das geeignete Anästhesieverfahren (Narkose, Regionalanästhesie oder Kombination von beiden Verfahren) gewählt. Der Patient wird ausführlich über die Risiken des Anästhesieverfahrens aufgeklärt und unterschreibt eine Einverständniserklärung. Wegen der dabei verordneten Prämedikation wird diese präoperative Visite auch Prämedikationsgespräch genannt.

 

 

Prämedikationsgespräch

Die derzeitigen Empfehlungen über die Einnahme von Arzneimitteln im Zusammenhang mit Operation und Narkose/Regionalanästhesie sind komplex. In diesem Zusammenhang sind Medikamentenwirkung, Begleiterkrankungen und die Art von Operation und Narkose/Regionalanästhesie zu bedenken. Das betrifft ganz besonders Mittel gegen Bluthochdruck /arterielle Hypertonie, Antidiabetika und Mittel zur Beeinflussung der Blutgerinnung. Die Vorgehensweise muss deshalb ggf. schon im Vorfeld der Operation mit dem Behandler und dem Anästhesisten abgestimmt werden. Zur Begründung des präoperativen Nüchternheitsgebotes: Bei der Allgemeinanästhesie Narkose wird das Bewusstsein des Patienten vorübergehend kontrolliert ausgeschaltet. Damit verbunden ist der Ausfall wichtiger Schutzreflexe wie z. B. Atemreflex, Würgereflex, Hustenreflex. Der Hustenreflex dient z. B. normalerweise dazu, die Luftröhre von Fremdkörpern oder Verschmutzungen freizuhalten. Um eine Aspiration, also das Eindringen von Mageninhalt in die Atemwege zu vermeiden, ist es daher wichtig, dass der Magen leer ist. Bei Regionalverfahren sind immer auch Komplikationen denkbar, die eine Intubation, also das nachträgliche Herbeiführen einer Allgemeinanästhesie notwendig machen. Bei geplanten Operationen ist also auch für Regionalverfahren die präoperative Nüchternheit geboten. Bei Notfalloperationen kann die fehlende Nüchternheit ein Argument sein, ein Regionalverfahren zu bevorzugen, um dadurch die Aspirationsgefahr zu minimieren.

 

 

Narkose Verfahren Berlin Klinik

In der BERLIN-KLINIK Zahnklinik wird die Balancierte Narkose mit Injektions-Narkotika und die TIVA Totale Intravenöse Anästhesie unter ausschließlicher Verwendung von injizierbaren Anästhetika regelmäßig eingesetzt. Man kombiniert ein Schlafmittel wie z.B.: Propofol mit einem schmerzstillenden Mittel wie z.B.: Fentanyl. Diese Kombination zeichnet sich durch relativ gute Steuerbarkeit aus. Es kommt kein Gas zum Einsatz. Diese Medikamente liegen in flüssiger, gelöster Form vor. Sie müssen injiziert werden. Auch für längere Narkosen gut verträglich und wenig belastend ist beispielsweise das sehr beliebte und sehr gut verträgliche Propofol. Aufnahme und Elimination eines Injektionsnarkotikums unterscheiden sich prinzipiell von den Inhalationsnarkotika. Während die Gase im wesentlichen durch die Atmung dem Organismus zugeführt oder entzogen werden, erfolgt die Zufuhr bei den Injektionsnarkotika durch Einspritzen und die Elimination durch Verstoffwechslung in der Leber oder Ausscheidung durch die Nieren. Die intraoperativen Überwachungsmaßnahmen sind für Deutschland im Medizinproduktegesetz und in der Medizingerätebetreiberverordnung festgelegt. Beide Gesetze stellen die Umsetzung der europäischen Norm EN 740 dar. Außerdem existiert eine Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für Anästhesie und Intensivmedizin DGAI zur Überwachung der Narkose und für die Ausstattung von Narkosearbeitsplätzen, die dadurch standardisiert sind.

 

 

Zahnbehandlung in Narkose zu Lasten der Krankenversicherung

Zum oft nachgefragten Thema Narkose-Zahnarzt bzw. Zahnarzt Vollnarkose und ob eine Narkose-Zahnbehandlung von der Gesetzlichen Krankenkasse bezahlt wird gilt folgende Stellungnahme des  AOK Bundesverbandes Stand Februar 2007: Laut einer Protokollnotiz, die dem Abschnitt IV. Chirurgische Behandlung der Behandlungs-Richtlinien zugeordnet ist, hat der Bundesausschuss festgestellt, das eine Narkose (oder Analgosedierung) dann zur Leistungspflicht der GKVgehört, wenn im Zusammenhang mit zahnärztlichen Leistungen eine andere Art der Schmerzausschaltung nicht möglich ist. Der Bewertungsausschuss für ärztliche Leistungen hat mit Wirkung zum 1. Januar 2007 einen Beschluss zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes EBM gefasst, der die Berechnungsfähigkeit von Narkosen im Zusammenhang mit zahnärztlichen oder MKG-Chirurgischen Eingriffen zum Inhalt hat: Die Erbringung von Narkosen gemäß Abschnitt 5.3 des EBM (Anästhesiologische Leistungen - Diagnostische und therapeutische Leistungen) im Zusammenhang mit zahnärztlichen und/oder MKG-Chirurgischen Eingriffen ist nur über die gesetzliche KV abrechenbar bei: Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, sofern wegen mangelnder Kooperationsfähigkeit und/oder durch den Eingriff bedingt eine andere Art der Schmerzausschaltung nicht möglich ist. Die ICD-Kodierung ist mit Begründung anzugeben. Bei Patienten mit mangelnder Kooperationsfähigkeit bei geistiger Behinderung und/oder schwerer Dyskinesie. Die ICD-Kodierung ist mit Begründung anzugeben. Bei Eingriffen entsprechend dem Abschnitt 31.2.8 des EBM definierte operative Eingriffe der MKG-Chirurgie sofern eine Behandlung in Lokalanästhesie nicht möglich ist. Ausserdem bei Vorliegen von Kontraindikationen gegen die Durchführung des Eingriffs in Lokalanästhesie oder Analgosedierung. Die ICD-Kodierung ist mit Begründung anzugeben.

 

Die Leistungsbeschreibung soll sicherstellen, dass in geeigneten medizinisch notwendigen Ausnahmesituationen Narkosen zu Lasten der GKV erbracht und abgerechnet werden können. Die Spitzenverbände der Krankenkassen interpretieren die neue Regelung aber gleichzeitig dergestalt, dass grundsätzlich eine strenge Indikation zur Vollnarkose im Zusammenhang mit zahnärztlichen oder kieferchirurgischen Eingriffen zu stellen ist. Ergänzend wird auf Folgendes hingewiesen: Die Verordnung einer Maßnahme in Narkose erfolgt durch den Vertragszahnarzt. Der Zahnarzt trägt damit die Verantwortung für die Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit (Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen- AZ L 11 Ka 42/96-vom 12.03.1997)  bestätigt. Er darf sich also in letzter Konsequenz dafür das er seine Arbeit in Narkose gemacht hat vor Gericht um die Erstattung der Kosten schlagen und bleibt also auf jeden Fall auf den Kosten sitzen. Relativ problematisch ist, wenn Patienten mangels kporrekter Aufklärung seitens ihrer Krankenkassen, mündlichen Aussagen von sachbearbeitern glauben, das „die Narkose" bezahlt würde wenn der Zahnarzt dies verordnet. In der Realität ist aber selbst im Falle einer Indikation s.o., ein Kostenrahmen vorgegeben, der für den Anästhesisten eine Narkose nur in sehr eingeschränktem Rahmen wirtschaftlich durchführbar gestaltet. Unabhängig davon obliegt dem Anästhesisten die Verantwortung u.a. für die Feststellung der Narkosefähigkeit und für die Durchführung der Narkose überhaupt.

 

Fazit: Die Krankenkasse bezahlt Narkose-Zahnbehandlung in gewissem Rahmen für Behinderte und Kinder. Wunsch-Zahnbehandlungen sind nicht vorgesehen und vorgeschobene oder reale Angstsituationen (Zahnarztphobie) müssen fachlich korrekt durch einen Arzt belegt werden und obliegen dann der Einzelfallbewertung der Kostenerstatter. Wählt also ein Zahnarzt die Narkose als Mittel der Wahl zur Schmerzausschaltung, so ist vor Therapiebeginn vom Patient die schriftliche Genehmigung durch die Krankenkasse einzuholen wenn Kostensicherheit hergestellt werden soll. Erst nach Vorlage der unterschriebenen Kostenübernahmeerklärung darf der Zahnarzt in Zusammenarbeit mit dem Anästhesisten mit der Therapie zu Lasten eines Kostenerstatters beginnen. Beim Vorliegen eines Notfalls entfällt eine Genehmigung. Die Kosten der Narkose werden von der Krankenkasse im Rahmen des Sachleistungsprinzips in vollem Umfang übernommen.

 

 

 

 

In der BERLIN-KLINIK in der regelmäßig Vollnarkosen durchgeführt werden, können Patienten sich die Narkosearbeitsplätze innerhalb der OP-Bereiche auf Wunsch auch ansehen. In Praxen die nur gelegentlich in Narkose operieren, kommt ein „rollender Anästhesist" mit einem transportablen Arbeitsplatz.

 

 

 

 

FAQ Vollnarkose Zahnbehandlung

Was ist der Unterschied zwischen Lokalanästhesie und Vollnarkose?

Bei einer Lokalanästhesie egal ob am Körper oder im Mund wird ein Lokalanästhetikum (z. B. Articain, Lidocain, Procain, Novocain..) in die Nähe von Nerven gespritzt, wodurch diese keine Schmerzsignale mehr weiterleiten. Dadurch kann in dem betreffenden Körperabschnitt schmerzfrei operiert werden. Bei einer Vollnarkose werden Narkotika zur Bewusstseinsausschaltung eingesetzt. Diese Mittel können in die Blutbahn gespritzt (z. B. Propofol, Ketamin) oder als Gas eingeatmet (z. B. Lachgas oder Halothan) werden. Zusätzlich zur Ausschaltung des Bewusstseins werden noch Schmerzmittel und Muskelrelaxanzien verabreicht. In der BERLIN-KLINIK setzen wir meißt die TIVA-Vollnarkose und das sehr gut verträgliche Medikament Propofol ein.

 

Wer ist verantwortlich für die Vollnarkose in der BERLIN KLINIK?

Dem Narkosearzt, einem Facharzt für Anaesthesie und Rettungsmedizin obliegt bei einer Operation die Aufgabe, den Patienten in den künstlichen Schlaf zu versetzen und dessen Muskelreflexe auszuschalten. Er ist für den Gesamtzustand des Patienten während des Eingriffs und für die postoperative Zeit verantwortlich. Der Anästhesist ist nicht nur für die Vorbereitung und Durchführung der Narkose im Operationssaal zuständig, sondern überwacht und beatmet den Patienten auch nach der Operation in der Station und auf der Intensivstation und kümmert sich um die Schmerztherapie. Anästhesisten sind zuständig für Sicherung der Vitalfunktionen: Atmung und Herz-Kreislauf-Tätigkeit.

 

Wer kann in der BERLIN-KLINIK Vollnarkose behandelt werden?

Prinzipiell kann jeder gesunde Mensch in Vollnarkose behandelt werden. Eine Altersbegrenzung gibt es kaum noch. Bei einem zweijährigen Kind kann Vollnarkose so gut wie bei einem achtzigjährigen Erwachsenen durchgeführt werden. Der Anästhesist entscheidet individuell nach Zustand und Konstitution ob eine Narkose möglich ist. Wir sind auf Therapien erwachsener spezialisiert können aber auch Kinder behandeln. Die Vollnarkose Behandlung erlaubt unangenehme, komplizierte oder sehr umfangreiche Operationen und Therapien bei maximaler Effizienz an Therapieumfang/Zeit.

 

Wie werde ich während der Vollarkose in der BERLIN KINIK überwacht?

Körperfunktionen des Patienten die ständig überwacht werden sind: EKG, die Ableitung der Herzströme, via Monitoring/ Überwachungsgeräts zur andauernden Kontrolle Herztätigkeit des Patienten. Der Blut-Sauerstoffgehalt des wird ebenfalls kontinuierlich kontrolliert, dazu steckt man dem Patienten einen Pulsoxymeter mit einem Sensor an denFinger. Der Sauerstoffgehalt des Blutes wird ebenfalls kontinuierlich registriert, um die Konzentration und Mischung der Narkosemittel ständig verändern zu können. Dazu steckt man dem Patienten eine kleine Klammer mit Sensor an einen Finger. Der Blutdruck des Patienten wird mit einer Manschette am Arm gemessen, oder mittels Sonde in der Arterie am Handgelenk. Bei größeren  Eingriffen kann der Blutdruck direkt im Herz gemessen werden.  Dies mittels Katheter, der am Hals oder unter dem Schlüsselbein durch eine Vene bis kurz vor das Herz vorgeschoben wird.

 

Wie bekomme ich das Narkosemittel in der BERLIN-KLINIK?

Zur Einleitung der Vollnarkose wird dem Patienten ein schnell wirkendes Schlafmittel in die Vene gespritzt. Die am häufigsten praktizierte Narkose heißt TIVA Totale Intra Venöse Narkose. Das eingesetzte Medikament heißt Propofol. Während des Eingriffs ist es immer wieder notwendig, verschiedene Medikamente über eine Verweilkanüle mit Venenzugang in die Blutbahn zu injizieren. Diese wird meißt am Handrücken angebracht.

 

Wer führt eine Betäubung und eine Vollnarkose durch?

Eine örtliche Betäubung wird in der Regel vom operierenden Arzt selbst vorgenommen. Für weitergehende Formen der Anästhesie, Analgosedierung oder Vollnarkose ist der Narkosearzt, Facharzt für Anästhesie und Notfallmedizin der BERLIN-KLINIK  zuständig. Ihm stehen Anästhesieschwestern und Anästhesiepfleger und die Krankenschwestern zur Seite die ihm vor, während und nach der Operation assistieren.

 

Welche Untersuchungen sind vor einer Narkose notwendig?

Der Anästhesist muss vor jeder Operation detailliert über den körperlichen Zustand seines Patienten informiert sein. Dazu dient das Prämedikations Gespräch. Nur mit diesen Informationen kann er die geeignete Narkoseform auswählen. Zu möglicherwesie notwendigen Voruntersuchungen gehören die Ableitung der Herzstromkurve (EKG), eine Röntgenaufnahme der Brust (Herz und Lunge) sowie die Blutuntersuchung (Blutfarbstoff, Kalium, Natrium, Blutgerinnungsfaktor, Kreatinin, Harnstoff und Leber-werte), eine Lungenfunktionsprüfung kann auch nötig werden. Die Untersuchungen werden durch die Anzahl und die Art der Vorerkrankungen und die Erfordernisse der Operation bestimmt. Keine akuten Erkrankung an Schnupfen, Grippe, Husten usw.. Nach diesen Erkrankungen sollte mindestens zwei Wochen gewartet werden. Bei einer chronischen Erkrankung  die Herz, Lungen, Blut, Leber, Schilddrüsen oder Lungen betreffen muss ihr behandelnder Arzt die Narkose-Behandlung freigeben! In diesem Fall muß der Patient seinen Hausarzt zwingend informieren.

 

Muss der Narkosearzt den Patienten über Art und Risiken der Narkose aufklären?

Selbstverständlich. Vor der Operation bespricht der Narkosearzt anhand des Anästhesie-Fragebogens, den der Patient zuvor ausgefüllt hat alles was für die Narkose wichtig sein können. Insbesondere werden Vorerkrankungen, frühere Operationen und mögliche Sachverhalte und Befunde die zu Narkoseproblemen führen könnten abgefragt. Der Narkosearzt wird den Patienten auch über unterschiedliche Möglichkeiten der Anästhesie informieren und ihm bei seiner Entscheidung helfen. Der Narkosearzt ist dabei aber auf konzentrierte und ehrliche Zuarbeit des Patienten angewiesen.

 

Warum darf man acht Stunden vor der Narkose nichts essen oder trinken?

Während einer Vollnarkose wird die gesamte Spannung der Körpermuskulatur durch ein Muskelrelaxans ausgeschaltet. Diese Maßnahme ist notwendig damit der Operateur problemlos arbeiten kann. Gleichzeitig bedeutet dies, daß auch die Muskulatur des Magen-Darm-Traktes entspannt. So besteht die Gefahr, daß Mageninhalt in die Speiseröhre zurückfließt und von dort über die Luftröhre in die Lunge gelangt. Dies wäre eine lebensgefährliche Komplikation!  Deshalb darf mindestens acht Stunden vor der Elektiv-Narkose nichts gegessen oder getrunken werden. Bei Notfall Eingriffen wird der Magen per Sonde entleert oder die entleerung medikamentös inhibiert.

 

Welche Medikamente muss man vor der Vollnarkose-Operation einnehmen?

Der Narkosearzt entscheidet gemeinsam mit Ihrem Hausarzt ob Sie die Medikamente, die Sie bisher regelmäßig vom Arzt verordnet, oder aus eigenem Willen, eingenommen haben weiterhin eingenommen werden dürfen/sollen. Der Patient ist verpflichtet den Narkosearzt, am besten schriftlich,  so präzise als möglich über ALLES zu informieren was er eingenommen hat. Der Anästhesist legt fest welche Prämedikation / Medikamente vor der Operation eingenommen werden sollen, bzw. welche Medikamente  Sie auf die Narkose vorbereiten.

 

Muss ich mit Nebenwirkungen und Komplikationen bei einer Narkose rechnen?

Selbstverständlich. Genau wie man beim Überqueren einer Straße mit Verletzung oder Tod rechnen muß kann bei JEDEM medizinischen Eingriff ein Unglück geschehen! Häufige Nebenwirkungen verschiedener Narkosemethoden sind Übelkeit, Erbrechen, Halschmerzen oder ein zeitweises Taubheitsgefühl in betäubten oder belasteten Körperregionen. Meist sind sie für den Patienten unangenehm aberrelativ harmlos und vergehen ohne Folgen. Der Anästhesist versucht diese zu vermeiden, und kennt im Falle auch Mittel diese Symptome zu lindern. Nicht vorhersehbar sind Komplikationen wie ein allergischer Schock, eine Stoffwechselentgleisung oder ein Herzstillstand.

 

Wache ich nach der Narkose sicher wieder auf?

Wenn die Operation beendet ist, wird auch die Narkose ausgeleitet indem kein Narkosemittel mehr zugeführt wird und der Narkosearzt Medikamente spritzt, die die Narkosewirkung aufheben und die Muskelerschlaffung beseitigen. Der Patient erwacht im Operationssaal und wird im Bett oder im Rollstuhl ins Stationszimmer gefahren, wo sein Bett auf Ihn wartet.  Allerdings wird der Patient je nach Konstitution, Intensität und Dauer der Narkose, noch einige Zeit schläfrig sein. Auf der Station werden weiter ununterbrochen alle wichtigen Körperfunktionen überwacht und dem Organismus über Infusionen alle notwendigen Substanzen und Medikamente zugeführt.

 

Muss ich mich nach der Narkose erbrechen?

Bei älteren Äther- oder Chloroformnarkose Verfahren war das Erbrechen beim Aufwachen beinahe ein typischer Narkoseverlauf. Moderne Narkosegase und venöse Narkosemittel, die gespritzt werden, belasten den Organismus wesentlich weniger, weshalb es auch selten oder nie zu einem postnarkotischen Erbrechen kommt.  Kommt es dennoch nach dem Aufwachen aus der Narkose zu Übelkeit wird dieser Zustand mit Medikamenten beherrscht.

 

Hat eine Vollnarkose auch Nebenwirkungen die mir schaden?

Wie alle Medikamente können auch Narkosemittel Nebenwirkungen haben. Sie müssen beispielsweise von der Leber abgebaut werden, was bei einer vorgeschädigten Leber zu Problemen führen kann. Auch können sehr sehr seltene allergische Reaktionen möglich sein. Kommt es bei einer Narkose zu einem allergischen Schock, muss nach überstandener Operation unbedingt von einem Allergologen systematisch nach der Substanz geforscht werden, die möglicher Auslöser der Allergie war. Dies ist für künftige Eingriffe lebenswichtig.

 

Kann ich nach der Vollnarkose nach Hause?

Prinzipiell ja. Bei ambulanten Narkosen muss in jedem Fall eine Begleitperson zum Transport nach Hause und am Wohnort in der Nähe des Patienten anwesend sein. Das Autofahren ist verboten aber auch die selbständige Heimfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist nicht gestattet. Sollte dem Patient zu hause unwohl werden, muß eine Person Hilfe rufen können. Oftmals ist aber ein kontrollierter und betreuter Verbleib in der BERLIN-KLINIK Station sicherer für Sie.

 

Werden die Kosten für Narkosezahnbehandlung von der Krankenkasse übernommen?

Die Narkosekosten werden nur bei bestimmten seltenen  Indikationen als Kassenleistung anerkannt. Als Indikation gelten aktuell geistig behinderte Patienten, Kinder bis zu einem Alter von 12 Jahren, wenn diese sich nicht anderweitig behandeln lassen und Patienten, die zahnärztliche Lokalanästhetika fachärztlich nachgewiesen nicht vertragen oder gegen diese allergisch reagieren. Im Einzelfall kann ein übermäßiger Würgereiz im Rahmen der zahnärztlichen Behandlung als Ausnahme für eine Narkose gelten, dies muss allerdings im Einzelfall geprüft und schriftlich von der Krankenkasse freigegeben werden. Private Versicherungen übernehmen die Kosten der Vollnarkose nur, wenn sie begründet und vertraglich vereinbart ist.

 

Was ist der Unterschied zwischen Sedierung und Narkose beim Zahnarzt?

Analgo-Sedierung bedeutet keinen Schlaf! Sie sind wach und ansprechbar, aber aufgrund der Medikation, die sind Sie tief entspannt und gelöst bishin zur retrograden Amnesie. Das Schmerzempfinden ist währenddessen nicht ausgeschaltet, darum muss der Zahnarzt Lokalanästhesie spritzen. Eine Sedierung ist nur unter der Überwachung eines Anästhesisten durchzuführen, da die verabreichten Medikamente eine Atemdepression verursachen können. Ein Problem bei zahnärztlichen Massnahmen ist das sie selbst atmen und die definitive Gefahr besteht das etwas eingeatmet wird, was eine sehr schwere Komplikation darstellt. Währen der Vollnarkose schlafen Sie tief. Das Schmerzempfinden ist durch die Medikation komplett ausgeschaltet, eine zusätzliche Lokalanästhesie ist nicht unbedingt erforderlich. Die Behandlung kann bei Bedarf bis zu mehreren Stunden dauern. Es kann nichts verschluckt oder eingeatmet werden.

 

Zahnarztangst,  Zahnarztphobie ist das eine Krankheit?

Zahnarztphobie ist per Definition eine Krankheit ( ICD 10, 40.2 eine Angsterkrankung ) Man verliert angstbedingt u.a. mehr oder weniger die Konzentration und die Kontrolle über sein rational gesteuertes Handeln. Die Pulsfrequenz steigt und die motorische Geschicklichkeit läßt nach wie auch die rationale Denkfähigkeit. Möglicherweise gehen Darm- und Blasenkontrolle verloren. Unter anderem laufen messbare biochemische Vorgänge ab. Alles in allem ein Zustand in dem rationale Verhaltensweisen und Entscheidungen nicht oder nur eingeschränkt möglich sind. Beruhigungsmittel helfen nicht oder wenig. Ein Zahnarztphobiker ist krank und bedarf ärztlicher Hilfe.

 

Was zeichnet den „Spezialisten für ZahnarztPhobie" aus?    

Die einen behaupten: Emotionale Intelligenz, besonder kommunikative Fähigkeiten und Fähigkeit zur Kooperation . In der bitteren Realität der werbenden Aussendarstellung sind es eher: Skrupellose Geschäftstüchtigkeit, Heuchelei und mässige Qualität der zahnärztlichen Versorgung selbst. Angst ist und war immer etwas mit dem einige Leute die sich darauf „spezialisiert" haben sehr gute Geschäfte gemacht haben, in dem sie Angst und mangelnde Information für sich monetär ausnutzen. Besonders negativ fällt auf, wenn diese selbsternannten „Zahnarztphobie-Spezialisten" anderen Zahnärzten die Fähigkeit absprechen, Zahnarzt-Phobie Patienten mit Hilfe eines Narkosearztes zu behandeln.

 

Was genau ist ein „Spezialist für Zahnarztphobie"?

Es gibt sicher lobenswerte Ausnahmen, aber ein werbendes  Auftreten unter dieser „Fachbezeichnung" bedeutet aus Sicht vieler seriöser Kollegen, das sich dahinter Zahnärzte verbergen, die am wachen, mündigen Patienten wenig erfolgreich waren. Zahnärzte die qualitativ nur mittlere Ergebnisse und wenig darstellbare Erfolge erzeugt haben und sich irgendwann den weitaus lukrativeren schlafenden Angstpatienten zugewandt haben. Bei denen können sehr umfangreiche Behandlungen durchgeführt werden, die im Verhältnis zur Qualität der abgegebenen Zahnmedizin oft maßlos überteuert sind. Am schlimmsten sind diejenigen die die Behandlung von Zahnarztphobie-Patienten auf kaufmännisch-organisatorischem Niveau kommerziell organisiert haben.