Allgemeine Kosten und Gebühren-Hinweise für Klinik und Zahn-Arzt Praxen
Wir nutzen für Sie seit Jahren die Leistungen des DZR (Deutsches Zahnärztliches Rechenzentrum GmbH, 70178 Stuttgart www.dzr.de) um Ihnen einen sicheren und stressfreien bargeldlosen Zahlungsablauf und zinslose und gebührenfreie Ratenzahlung zu gewährleisten.
Unser Service für Sie : 0%-Finanzierung für 6 Monate und bis zu 10 Jahren Garantie auf Implantate.
Hinweis für privat versicherte Patienten: Leistungen werden nach GOÄ/GOZ (Private KV+ Privatleistungen) berechnet. Verlangens-/Wunsch- und Aussenseiterleistungen oder auch in freier Vereinbarung. Aufgrund der Tarifvielfalt können wir eine Erstattung oder die Höhe der Erstattung durch Ihre Versicherung nicht vorhersagen. Gerne sind wir bereits im Vorfeld der Therapie behilflich und senden Ihrer Versicherung notwendige Daten zur Prüfung zu. Sie bekommen auf Wunsch für alle Leistungen einen ausführlichen Kostenvoranschlag (i.d.R. GOZ 002 2,3-5,0 facher Faktor), den Sie bitte rechtzeitig Ihrer Versicherung zur Prüfung ihrer Leistungsbereitschaft vorlegen. Wir versuchen, wenn Sie es wünschen, im Vorfeld der Bahandlung mit dem Sachbearbeiter Ihrer PKV die für Sie beste Lösung herauszuarbeiten. Wir können aber keinen Therapievorschlag und keine Therapie nach der Erstattung Ihrer Versicherung ausrichten. Es ist NICHT möglich, eine Rechnung der Auffassung / Erstattungsbereitschaft Ihrer Versicherung im Nachhinein anzupassen. Die Versicherung bezahlt uns in der Regel nicht direkt! Denn nur Sie haben ein Geschäftsverhältnis zu Ihrer Versicherung, die Ihnen Kosten erstatten kann. Was Ihre Versicherung (en) oder Beihilfe nicht erstattet -aus welchem Grund auch immer- ist Privatleistung und muß von Ihnen bezahlt werden. Letztlich sind Sie der bei uns "bestellende" Kunde und uns sofort nach Leistungserbringung vollumfänglich zahlungsverpflichtet.
Hinweis für gesetzlich versicherte Patienten: Allgemeine Kassen-Leistungen werden nach Bema (Gesetzliche KV) berechnet. Privatleistungen nach GOÄ/GOZ. Nicht unmittelbar medizinisch notwendige Verlangens-/Wunsch- und Aussenseiterleistungenoder auch in freier Vereinbarung. Wir arbeiten mit allen gesetzlichen und privaten Zusatzversicherungen / Krankenkassen und einigen Auslands-Krankenversicherungen. Bitte bedenken Sie aber, dass beispielsweise eine Implantat-Beratung mit Röntgenbild und Kostenvoranschlag für gesetzlich Versicherte eine Privatleistung darstellt, die sie selbst bezahlen müssen. Im Zweifel über Erstattungsfragen FRAGEN SIE bitte rechtzeitig nach und verlassen Sie sich nicht darauf, das der beratende oder behandelnde Arzt neben Diagnose- und Therapien- auch noch ein Versicherungsexperte ist -ER IST ES NICHT!-Falls Sie eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben, können Sie bei dieser anfragen ob sie eventuell die Kosten übernimmt. Selbstverständlich können wir Leistungen anbieten, die Ihre Krankenkasse (zum Teil) übernimmt. Beachten Sie aber bitte, dass die Gemeinschaft der Gesetzlich Versicherten nur für sogenannte ausreichende und notwendige Therapien aufkommen kann. Höherwertige und umfangreichere Versorgungen sind in der Regel zuzahlungspflichtig oder Privatleistung. Im Zweifel besprechen Sie alle Sachverhalte und vor allem Ihren Versicherungsumfang zuvor mit dem Sachbearbeiter Ihrer Krankenversicherung. Für alle Kosten die die PKV (und Zusatzversicherung) nicht übernimmt wird auf Wunsch eine Vereinbarung zur Privatzahlung mit Ihnen ausgearbeitet. Privatleistungen sind unmittelbar nach Leistungserbringung von Ihnen zu bezahlen. Sie können bei Privatleistungen auf den stressfreien Service von DZR und eventuell sogar auf zinslose Raten zurückgreifen.
Hinweis für Selbstzahler ohne deutsche Krankenversicherung: Die erste Konsultation schließt Untersuchung, Fremdmaterialauswertung, digitales Röntgen mit Bildauswertung, Diagnostik (ohne Labor) mit Therapiebesprechung und Kostenvoranschlag für die Therapie und evtl. eine Alternative ein und kostet 250,-.
Hinweis auf (Ausfall-) Kosten: Wir terminieren ausschließlich. Ein Terminausfall bedeutet für uns immer Kosten. Deshalb bitten wir um Verständnis. Wenn Sie einen vereinbarten ambulanten Termin nicht 24h zuvor schriftlich oder mit Nachweis des entgegennehmenden Mitarbeiters absagen, wird Ihnen dieser mit 150,-/Stunde in Rechnung gestellt. Ein vereinbarter Narkose-Operationstermin, der nicht 48h zuvor schriftlich abgesagt wurde, wird Ihnen in der Höhe des verursachten Schadens an Honorar- und Lohnkosten aller Beteiligten sowie der verursachten Materialkosten in Rechnung gestellt werden. Mindestens aber 400,-/Stunde. Wir bitten dafür um Verständnis, das alle Privat (Leistungs-)Rechnungen direkt im Anschluß an Leistung / Behandlung oder deren Beauftragung von Ihnen direkt bezahlt werden müssen. (Wenn bereits eine DZR-Vereinbarung besteht nur bis 200.-). Wir weisen darauf hin das 30 Tage nach Fälligkeit Verzug eintritt.
Hinweis auf Aussenseiterleistungen: Aussenseiterleistungen werden unabhängig von der gesetzlichen Krankenversicherung oder privaten Krankenversicherung / Zusatzversicherung und in bewußter Ablehnung der von den Versicherungen mitgetragenen Therapien vom Patienten direkt beim Arzt bestellt und eingekauft. Der Arzt ist weder an die BEMA/GOZ/GOÄ noch an eine andere Gebührenordnung gebunden. Der Preis der Leistung wird direkt zwischen Arzt und Patient (evtl.pauschal) frei vereinbart. Der Arzt ist an keine weiteren Verträge und Vereinbarung als nur den Dienstleitungsvertrag bezüglich diese Leistungen gebunden.
Einwilligung zur Behandlung setzt auch Einwilligung in die im internet dargestellten und an der Rezeption von Klinik /Praxen ausliegenden allgemeinen Kosten und Gebühren-Hinweise für Klinik und Zahn-Arzt Praxen vorraus. Abweichungen davon bedürfen der Schriftform. Sie können bar oder bequem mit EC-Karte, Visa, Mastercard oder American Express bezahlen. |









